Geht es um eine Erklärung dieser Einrichtungsform, so ist der Name Programm. Elterninitiativen sind kleine, von Eltern und/oder Erziehern selbst verwaltete Kindertagesstätten.
So wie zu Gründungszeiten allein das Engagement der Eltern Erfolgsgarant war, so ist es nun zur Erhaltung und den Fortbestand der Einrichtung ausschlaggebend.
Eltern interessieren sich nicht nur für die Unterbringung Ihres Kindes, sondern sie gestalten die Rahmenbedingungen und Prozesse innerhalb der Einrichtung mit.
Das bedeutet nicht nur sein Kind zu bringen und wieder abzuholen, sondern das bedeutet private Zeit für die Kindertagesstätte einzusetzen.
Ob als Vorstandsmitglied, Elternvertreter oder wichtiger Helfer in Alltagsdingen, jede Hand wird enorm benötigt, um das Bestehen der Einrichtung zu sichern. Die einzelnen Faktoren werden im Folgenden beschrieben.
Vorstandsarbeit
Um das Bestehen der Kindertagesstätte „Die Angelstrolche e.V.“ langfristig zu sichern ist es notwendig, dass sich ein gewählter Vorstand, bestehend aus vier Elternteilen, intensiv um die Belange der Einrichtung kümmert. Dadurch sind Bereiche wie Verwaltung, Personalmanagement, Finanzen und Schriftführung abgedeckt.
Der Vorstand fungiert als Träger und Arbeitgeber. Somit hat er sich mit organisatorischen, finanziellen, personalpolitischen und rechtlichen Fragen auseinander zu setzen und ist als Verbindungsglied zwischen Stadt, Vermieter, Landesjugendamt etc. und der Kindertagesstätte tätig.
Er arbeitet eng mit der Leitung der Einrichtung zusammen, um einen ständigen Austausch über die Belange der Kita gewährleisten zu können.
Die zu bearbeitenden Gebiete der Vereinsarbeit sind unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt.
Dazu gehören Finanzen, Personalfragen, Schriftverkehr, Ansprechpartner für die Stadt Münster mit allen juristischen Fragen etc.
Der Vorstand wird jährlich von der Mitgliederversammlung des Vereins neu gewählt.
Mitgliederversammlung
Bei den regelmäßigen Mitgliederversammlungen legt der Vorstand aktuelle Themen, den Verein bzw. die Kindertagesstätte betreffend, den Mitgliedern zur Kenntnisnahme bzw. zur Abstimmung vor.
Alle Eltern der betreuten Kinder sind Mitglieder des Vereins und somit abstimmungs- und entscheidungsberechtigt, bzgl. der Punkte die den Verein und die Kindertagesstätte betreffen.
Elternarbeit
Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Eltern Elternarbeit im KiTa-Jahr (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres) zu leisten.
Darin sind Instandhaltungs-, Garten- und Reinigungsarbeiten enthalten, die durch das pädagogische Personal und die Reinigungskraft im Alltag nicht erledigt werden.
Auf diese Weise soll es dem Verein möglich sein, anfallende Handwerkerkosten zu sparen und diese Gelder der Einrichtung für z.B. außergewöhnliche Anschaffungen zu bewahren.
An den zweimal im Jahr stattfindenden Putztagen, sind die Familien ebenfalls verpflichtet teilzunehmen.
Alle zwei Wochen werden durch die Eltern Einkäufe haltbarer Lebensmittel durchgeführt.
Elternrechte
Die Eltern haben in unserer Einrichtung das Recht zur Mitbestimmung. Vertreten werden sie durch den gewählten Vorstand und Elternbeirat.
Diese beinhaltet Punkte wie z.B. Anschaffungen, Neuaufnahmen von Kindern, pädagogische Wünsche und Anregungen für den Kitaalltag, in Absprache mit dem Team, u.ä.
Die von den Eltern auf der Mitgliederversammlung des KiTa-Jahres gewählten Elternvertreter fungieren als Sprachrohr der Eltern und Verbindungsglied zwischen Eltern und Team.
In unseren regelmäßig stattfindenden Elternabenden besteht die Möglichkeit über Wünsche und Bedürfnisse der Eltern und des Teams bzgl. der Kita- Arbeit zu sprechen und diese zu klären.
Beschwerdemanagement für Eltern
In unserer Einrichtung entwickeln die Mitarbeiter ein positives Verhältnis zu Beschwerde und Kritik. Die vertrauensvolle, ehrliche und kritikfreudige Zusammenarbeit zwischen Team und Eltern wird bei Elternversammlungen oder Elternabenden immer wieder thematisiert. Beschwerden werden ernst genommen und je nach Notwendigkeit im Einzelgespräch oder Gesamtteam besprochen und lösungsorientiert bearbeitet. Danach wird mit den Eltern das Ergebnis besprochen und eventuelle Veränderungen umgesetzt. Kann dem Beschwerdeführer keine sofortige Lösung seines Problems angeboten werden, wird um eine angemessene Bedenkzeit gebeten und eine Rückmeldung vereinbart. Der Elternbeirat ist informiert und angehalten ein offenes Ohr für Belange der Eltern zu entwickeln. Kritik oder Beschwerden werden entgegengenommen. Bei Bedarf ist der Elternbeirat Vermittler zwischen Eltern und Mitarbeitern.