Elternbeitrag
Die Kosten zur Unterbringung der Kinder werden zu 96% von der Stadt Münster getragen. Über das Einkommen der Eltern werden die monatlichen Beiträge, die direkt an die Stadt Münster gezahlt werden, berechnet. Hierbei erfolgt eine Staffelung dahingehend, ob die zu betreuenden Kinder unter oder über drei Jahre sind.
Trägeranteil
Die restlichen 4% werden von den Eltern zusätzlich an den Verein „Die Angelstrolche e.V.“ in Form des Trägeranteils monatlich gezahlt. In diesem Trägeranteil, der in nichtprivaten Einrichtungen entfällt, sind die prozentualen Beteiligungen zu Posten wie z.B. Miete, Strom, Personalkosten, etc. enthalten. Zurzeit liegt dieser Anteil bei 51 Euro.
Verpflegungskosten
Da die Kinder ganztägig untergebracht sind, fallen zu dem Verpflegungskosten an. Mit diesem monatlichen Beitrag werden Frühstück, Mittagessen und ein Nachmittagssnack, sowie ein umfangreiches Obstsortiment finanziert. Momentan beträgt die Höhe des Essensgeldes 50 Euro pro Kind.
Mitgliedsbeitrag
Mit einem halbjährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrag an den Verein, werden außergewöhnliche Anschaffungen, aber auch jährlich stattfindende Feste möglich gemacht. Dieser Beitrag schlägt mit 50 Euro pro Elternteil zu Buche.